Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 21-IV-10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,35716
VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 21-IV-10 (https://dejure.org/2010,35716)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.05.2010 - 21-IV-10 (https://dejure.org/2010,35716)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 21-IV-10 (https://dejure.org/2010,35716)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,35716) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Sachsen, 29.01.2010 - 113-IV-09

    Verfahrensrecht - Überlange Verfahrensdauer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 21-IV-10
    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung dieser Frage sind vielmehr stets alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere die Wirkungen des fortschreitenden Zeitablaufs für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Parteien zuzurechnende Verhalten sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussenden Tätigkeiten von Dritten, wie etwa Sachverständigen, einzubeziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2010 - Vf. 113-IV-09; SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2009 - Vf. 79-IV-09).

    Allerdings gibt es hierfür - bezogen auf jeden einzelnen Fall - aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Obergrenze (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2010 - Vf. 113-IV-09).

    Allein der Verweis auf die Vielzahl zu bearbeitender älterer Verfahren rechtfertigt diese Verfahrensweise des Verwaltungsgerichts jedenfalls dann nicht, wenn eine nahezu dreijährige Verfahrensdauer erreicht wurde und das Verfahren weder in tatsächlicher noch rechtlicher Hinsicht schwierig ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2010 - Vf. 113-IV-09).

  • BVerfG, 02.09.2009 - 1 BvR 3171/08

    Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Dauer eines zivilgerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 21-IV-10
    Gericht, das zwangsläufig eine zeitliche Reihenfolge festlegen muss, sofern der Arbeitsanfall die alsbaldige Bearbeitung und Terminierung sämtlicher zur Entscheidung anstehender Fälle nicht zulässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. September 2009 - 1 BvR 3171/08).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 79-IV-09

    Verfahrensrecht - Überlange Verfahrensdauer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 21-IV-10
    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung dieser Frage sind vielmehr stets alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere die Wirkungen des fortschreitenden Zeitablaufs für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Parteien zuzurechnende Verhalten sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussenden Tätigkeiten von Dritten, wie etwa Sachverständigen, einzubeziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2010 - Vf. 113-IV-09; SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2009 - Vf. 79-IV-09).
  • LSG Sachsen, 12.07.2016 - L 11 SF 50/15

    Entschädigungsverfahren; Entschädigung für unangemessene Verfahrensdauer in

    Diese Pflicht folgt für den Freistaat Sachsen vielmehr auch aus dem in Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf normierten Recht auf ein zügiges Verfahren, das sowohl den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz konkretisiert (SächsVerfGH, Beschluss vom 27.05.2010 - Vf. 21-IV-10 - juris RdNr. 3; Beschluss vom 28.06.2006 - Vf. 23-IV-06 - juris RdNr. 8) als auch dem Art. 6 EMRK ähnelt (Müller, SächsVerf, Art. 78 Anm. 4).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 4-IV-11
    vom 27. Mai 2010 - 21-IV-10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht